Rechtliche Beratung

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Belangen rund um Schutzrechte

Wann ist eine Innovation schutzfähig? Gibt es valide Schutzrechte Dritter, die einer neuen Entwicklung entgegenstehen?

Sind bestehenden Schutzrechte rechtsbeständig? Wie ist ein Arbeitnehmererfinder zu vergüten? Bei diesen und vielen anderen Fragen unterstützen wir Sie.

Arbeitnehmer-Erfinderrecht

Innovationen basieren häufig auf der individuellen Leistung Ihrer Arbeitnehmer. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt unter anderem den Rechtsübergang einer solchen Erfindung auf den Arbeitgeber mit entsprechenden Vergütungsfragen. Durch die Vergütung soll ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers (Ergebnis der Arbeit gebührt dem Arbeitgeber) und den Interessen der Arbeitnehmererfinder (Recht an der Erfindung entsteht beim Erfinder) geschaffen werden, so dass sie als Arbeitgeber die Verwertung der erfinderischen Leistung in Anspruch nehmen können. In diesem Zusammenhang beraten wir unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts:

  • Beratung zur Optimierung von Verfahrensabläufen (vom Erkennen einer Erfindung über die Inanspruchnahme bis zum Aufbau eines Patentportfolios)
  • Berechnung einer angemessenen Erfindervergütung
  • Vertretung vor der Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamtes sowie vor den ordentlichen Gerichten

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die auf einer persönlichen geistigen Schöpfung beruhen. Hierzu zählen z.B. Bücher, Zeichnungen, Bilder, Musikstücke, Filme, Programme der Datenverarbeitung. Auch Firmenlogos, Werbetexte oder Bilder, die Unternehmen für Ihre Zwecke verwerten, können derartige Werke sein. Im Gegensatz zum gewerblichen Rechtsschutz entsteht Schutz aus dem Urheberrecht automatisch mit der schöpferischen Leistung, d.h. der Schöpfer eines künstlerischen Werks gilt mit der Schaffung des Werks als dessen Urheber, oh-ne eine Anmeldung bei einem Amt. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers er-lischt der Urheberrechtsschutz für dessen Werke. Der Urheber hat gegen sein Urheberrecht verletzende Dritte einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung oder Überlassung der verletzenden Werke sowie der Vorrichtungen, die zu deren Herstellung verwendet wurden, Auskunft über Herkunft und Vertriebswege, Bekanntmachung des Gerichtsurteils, Beschlagnahme der Werke beim Zoll, strafrechtliche Verfolgung der Verletzer.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Allgemeine Beratung rund um das Urheberrecht
  • Beratung bei der Schöpfung von urheberrechtlichen Werken
  • Gutachterliche Stellungnahme zur Schutzfähigkeit von Urheberrechten
  • Formulieren/Verhandeln von urheberrechtlichen Nutzungs- und Lizenzverträgen
  • Beratung bei Urheberrechtsverletzungen
  • Vertretung in gerichtlichen Verletzungsverfahren
  • Verstärken des Urheberrechtsschutzes durch begleitende Schutzrechte

Wettbewerbsrecht

Neuer Wettbewerb: Social Media – was ist erlaubt?
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Fragestellungen und Streitigkeiten des UWG entstehen häufig im Zusammenhang mit markenrechtlichen Problemen. Dies betrifft auch Suchmaschinen und Social Media als neue Werbe- und Vertriebskanäle. Dabei sind kurzfristige Abmahnungen und einstweilige Verfügungen die Regel, wodurch eine schnelle Übernahme des Mandats als auch eine schnelle Bearbeitung des Falles wesentlich ist.

Um eine optimale Betreuung zu bieten, verfügen unsere Anwälte über langjährige Erfahrung sowohl im Markenrecht als auch im Wettbewerbsrecht und wir können Sie, falls erforderlich, auch entsprechend kurzfristig unterstützen. Unsere Leistungen umfassen z.B.:

  • Allgemeine wettbewerbsrechtliche Beratung
  • Prüfung Ihrer Produkte, Layouts und Werbeslogans vor Veröffentlichung
  • Versenden/Erwidern außergerichtlicher Abmahnungen, Formulierung von Unterlassungserklärungen
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hinterlegung von Schutzschriften bei Gerichten und im elektronischen Schutzschriftenregister
  • Gerichtliche Vertretung in Fragen des Rechts des unlauteren Wettbewerbs

Recherchen

Ist Ihr neu entwickeltes Produkt oder Verfahren wirklich neu?
Diese Frage ist sowohl aus patentrechtlicher Sicht von Bedeutung als auch für die Rentabilität Ihrer Investitionen in die Produktentwicklung. Es gilt also, den Markt gut im Auge zu behalten. Eine Investition in ein Schutzrecht lohnt sich nur dann, wenn Ihre Erfindung gegenüber dem Stand der Technik neu ist. Dies ist der Fall, wenn sie noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Wir recherchieren für Sie den relevanten Stand der Technik unter Verwendung professioneller Tools und bewerten diesen im Vorfeld einer geplanten Neuanmeldung, so dass Sie die Entscheidung über eine Investition auf fundierte Arbeitsergebnisse stützen können. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine detaillierte gutachterliche Beurteilung der Schutzfähigkeit Ihrer Neuentwicklung. Sollte außerdem die Recherche valide Patente oder Gebrauchsmuster liefern, helfen wir Ihnen, deren Schutzumfang zu bestimmen und die für Sie kritischen Schutzrechte zu identifizieren. So bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Sie möchten ein Schutzrecht eines Wettbewerbers angreifen?
Wir können für Sie relevanten Stand der Technik für einen Angriff auf ein erteiltes Schutzrecht recherchieren und davon ausgehend die Erfolgsaussichten eines Einspruchs, einer Nichtigkeitsklage oder eines Löschungsantrags bewerten sowie eine Angriffsstrategie entwickeln.

Sie möchten eine Marke anmelden?
Bei Marken gilt der Grundsatz der Priorität: Jüngere Marken und Geschäftsbezeichnungen können mit älteren Zeichen oder Namensrechten in Konflikt geraten. Mit unserem fundierten Know-how führen wir für Sie im Vorfeld einer Markenanmeldung eine Markenrecherche durch, als Grundlage für die Entwicklung einer starken Marke zur Kennzeichnung Ihrer Waren und Dienstleistungen.

Gutachten

Geben Sie Ihren Innovationen grünes Licht.

Das Recht zur Nutzung und Verwertung eines neu entwickelten Produkts ist nicht selbstverständlich. Denn durch das Schaffen von Innovationen wird auch riskiert in den Rechtsbereich von Wettbewerbern einzugreifen. Um diesbezüglich Sicherheit zu schaffen, prüfen wir für Sie im Rahmen eines FTO-Gutachtens („freedom-to-operate“), ob ein geplantes neues Produkt oder Verfahren frei von Rechten Dritter ist. Hierbei ermitteln wir mit individuell angepassten Suchverfahren und professionellen Recherche-Tools valide Schutzrechte bzw. Schutzrechtsanmeldungen, insbesondere Ihrer Wettbewerber, zu einer vorgegebenen Technologie und bewerten diese. Anhand des Ergebnisses un-seres Gutachtens können Sie das Risiko beurteilen, ob ein neu entwickeltes Produkt, welches Sie möglicherweise in Kürze auf den Markt bringen möchten, durch bestehende Schutzrechte eingeschränkt oder blockiert werden könnte.

Selbstverständlich beraten wir Sie im Fall, dass eine Verletzung durch Ihr Produkt vorstellbar erscheint, auch in Bezug auf Ihre Möglichkeiten das betreffende Drittschutzrecht zu umgehen und/oder anzugreifen, z.B. im Rahmen eines Einspruchs, einer Nichtigkeitsklage oder eines Löschungsantrags. Des Weiteren umfasst unser gutachterliches Leistungsangebot auch eine (über die Neuheitsrecherche hinausgehende) patentrechtliche Stellungnahme zur Beurteilung der Schutzfähigkeit Ihrer Neuentwicklung, um Ihnen eine größere Planungssicherheit im Zusammenhang mit dem neuen Produkt zu verschaffen. Darüber hinaus bieten wir an, im Rahmen einer strukturierten gutachterlichen Stellungnahme, die Rechtsbeständigkeit der bereits bestehenden Schutzrechte Ihres Schutzrechtsportfolios zu bewerten.

Überwachung von Schutzrechten

Wirtschaftlicher Erfolg erfordert, gut informiert zu sein. Damit Sie Schutzrechte Dritter nicht ungewollt verletzen aber von unberechtigt erteilten Schutzrechten auch nicht behindert werden, können wir eine Überwachung für Sie einrichten.

Wir überwachen für Sie weltweit Veröffentlichungen neuer Schutzrechte bzw. Schutzrechtsanmeldungen von bestimmten Wettbewerbern und/oder auf be-stimmten technischen Gebieten. Dies erfolgt auf Basis geeigneter Kriterien für Ihre individuellen Anforderungen, um die für Sie relevanten Veröffentlichungen zu ermitteln. Das Ergebnis unserer Überwachung, z.B. neue Patentanmeldungen, Patente oder Designs, stellen wir Ihnen in vereinbarten Zeitabständen zur Verfügung und wir helfen Ihnen, für Sie kritische Schutzrechte zu identifizieren.
Dadurch erhalten Sie einerseits einen Überblick über die Entwicklungen Ihrer Wettbewerber. Andererseits können Sie frühzeitig Maßnahmen gegen möglich-erweise unberechtigte Schutzrechte einleiten oder gegebenenfalls Ihre eigene Entwicklung bzw. das Inverkehrbringen von Produkten steuern, noch bevor Sie Gefahr laufen, ein neues Schutzrecht zu verletzen. Zudem prüfen wir für Sie gerne in regelmäßigen Abständen den Rechtsstand kritischer Schutzrechte, so dass Sie über Veränderungen, z.B. die Erteilung, ei-ne Beschränkung, das Erlöschen, oder die Aufnahme eines Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren, zukünftig informiert sind.

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